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Zollbestimmungen

  • Australien: 5% Einfuhrsteuer auf Nettowarenwert. Zwei Kopien des Formulars b319 werden bei Nettowarenwert ab 1000 AUD benötigt. Verschiffungsunterlagen stellen wir bereit. Kontakt: 0061-1300 558 2​87​
  • Kanada: In Kanada wird bei Einfuhr von Waren in Unternehmen und Privatkunden unterschieden: Unternehmen müssen eine Importlizenz beantragen und zahlen danach nur noch 5% Nettowarenwert Einfuhrsteuer, wir stellen ein detailliertes Herkunfstzertifikat aus. Für Privatkunden liegt der Steuersatz bei 12-15% vom Nettowarenwert, je nach Provinz.
  • Neuseeland: 5% Einfuhrsteuer auf Nettowarenwert, bei Bestellungen im Nettowert von 1000 NZD und mehr. Darunter nur Umsatzsteuer.
  • Schweiz: 7,7 % auf den Nettowarenwert, Zollpapiere und den Zoll von 10 Franken pro 100kg Gewicht. Nummer der Schweizer Zollbehörde: 0041 584 671 515
  • USA: Keinen besonderen Bedingungen für die Einfuhr von Waren mit Nettowert unter 800 USD. Bei Waren darüber stellen wir detaillierte Dokumente und Zertifikate zu Herkunftsland und Produktyp um Ihnen die Einfuhr zu erleichtern. Zoll und Steuern variieren von Bundesstaat zu Bundestaat und sollten daher persönlich erfragt werden. https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export
  • Sonderfall Großbritannien: Keine gesonderten Zollbestimmungen zum jetzigen Zeitpunkt, wir empfehlen aber die https://www.gov.uk/starting-to-import im Auge zu behalten, da ungewiss ist wann und wie stark die Brexit-Situation den Warenverkehr beeinflussen wird.
  • Sonderfall Vereinigte Arabische Emirate und GCC Staaten (Saudi-Arabien, Kuwait, Katar, Oman und Bahrain): Für die Wareneinfuhr in die VAE ist eine Legalisierung der Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen durch die Konsularabteilung der Botschaft der VAE in Berlin erforderlich. Zunächst muss sich das exportierende Unternehmen auf der Webseite des Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (Mofa) registrieren und die Gebühr bezahlen. Nach Angaben der Botschaft sind die Dokumente von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu bescheinigen und danach zur Vor-Legalisierung bei der Arabisch-Deutschen Vereinigung für Handel und Industrie (Ghorfa) einzureichen. Für die Legalisierung von Ursprungszeugnissen sind bei Mofa 60 Euro zu bezahlen. Die Gebühr für Handelsrechnungen ist vom Rechnungsbetrag abhängig. Ghorfa erhebt ebenfalls eine Gebühr für die Prüfung von Handelsdokumenten. Diese wurde im Jahr 2017 von 18 auf 25 Euro erhöht. Diese Gebühren von insgesamt 85 Euro werden automatisch auf Ihre Bestellung addiert. Quelle: https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/zoll,t=basiswissen-einfuhr-in-die-vereinigten-arabischen-emirate-vae,did=1592442.html

Internetpräsenz der Zollbehörden

Sie haben weitere Fragen? Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von Links zu den verschiedenen Zollbehörden.

Australien: https://www.abf.gov.au/

Großbritannien: https://www.gov.uk/starting-to-import

Kanada: https://www.canada.ca/en/services/business/trade/import.html

Mexiko: https://consulmex.sre.gob.mx/

Neuseeland: https://www.customs.govt.nz/business/tariffs

Russland: http://www.russian-customs.org/

Schweiz: https://www.ch.ch/de/schweizer-zoll/

USA: https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export

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